Wie das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet
(Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung)
Das Ministerium der Justiz und für Migration verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration haben.
Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerium der Justiz und für Migration zum Zwecke der Bereitstellung einer Sachverständigenliste für Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
a) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Ministerium der Justiz und für Migration verarbeitet:
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-0
Telefax: 0711/279-2264
E-Mail: poststelle@jum.bwl.de
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
E-Mail: Datenschutz@JuM.BWL.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig.
2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die uns im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Sachverständigenliste mitgeteilt werden, nur, soweit Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Bereitstellung einer Sachverständigenliste im Intranet des Ministeriums der Justiz und für Migration, auf die alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg Zugriff haben.
Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
3. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Ihre in die Sachverständigenliste aufgenommenen personenbezogenen Daten werden im Intranet des Ministeriums der Justiz und für Migration veröffentlicht und stehen damit allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg zur Verfügung. Über das öffentliche Internet werden die Daten nicht veröffentlicht.
Für die Erledigung dieser Aufgabe arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
4. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten bis zu Ihrem Widerruf. Nach Ablauf von zehn Jahren (erstmals im Jahre 2034) werden wir Sie fragen, ob Sie weiterhin auf der Liste enthalten sein möchten.
5. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche Folgen hat die Nichtbereitstellung?
Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten. Soweit Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, können diese nicht in die Sachverständigenliste aufgenommen werden.
6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Wir setzen im Zusammenhang mit der Sachverständigenliste keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung ein.
7. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihre Einwilligungserklärung widerrufen, wobei wir dann die Daten von Amts wegen unaufgefordert löschen.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 20 Absatz 1 DS-GVO das Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln.
Die genannten Rechte können im Hinblick auf den jeweiligen Vorgang durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Absatz 1 DS-GVO beschränkt sein.
8. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
9. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/online-beschwerde/
zu wenden. Er übt die datenschutzrechtliche Aufsicht über das Ministerium der Justiz und für Migration aus.